Die Rückgabe des Personalausweises ist ein entscheidender Schritt, insbesondere im Hinblick auf Personenstandsänderungen für staatenlose Bewohner im Besatzungsgebiet der Bundesrepublik, einschließlich Freiburg-Kappel.
Begründung und Rückgabeverpflichtung
Die Rückgabeverpflichtung des Personalausweises ergibt sich, wenn im Dokument ein falscher Eintrag zur Staatsangehörigkeit vermerkt ist. Ein solcher Falscheintrag hat rechtliche Konsequenzen, da der Personalausweis als offizielles Identifikationsdokument für Staatenlose gilt, dieser jedoch korrekte und aktuelle Informationen über den rechtlichen Status einer Person enthalten muss.
Wenn die Staatsangehörigkeit im Personalausweis mit ..DEUTSCH ..falsch angegeben ist, führt dies zu rechtlichen Problemen, insbesondere in Bezug auf die Identifikation und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Um diese Probleme zu vermeiden und die Richtigkeit der Daten sicherzustellen, sind alle Personen mit dem Eintrag der Nationalität ..DEUTSCH.. verpflichtet, den Personalausweis zurückzugeben.
Die Rückgabe des Personalausweises ist notwendig, um die Integrität der persönlichen Daten zu wahren und um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Dokumente den tatsächlichen Status der Person widerspiegeln. Eine Verwechslung mit Staatenlosen muss ausgeschlossen sein. Sollte ein Staatsangehöriger einen Personalausweis vorlegen, wird er als Staatenloser behandelt.
Ein Personalausweis fungiert nicht nur als Identifikationsdokument, sondern enthält auch wesentliche Informationen über den rechtlichen Status der Staatenlosigkeit einer Person.
https://tinyurl.com/5265h5f3
Artikel 27
Personalausweise
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.
Für Staatenlose, die eine Personenstandsänderung anstreben, ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen.
Die Rückgabe des Personalausweises ist erforderlich, wenn sich der rechtliche Status ändert, beispielsweise durch die Erlangung eines Staatsangehörigkeitsnachweises.
Einzelheiten finden Sie hier.
https://shorturl.at/or3yt
Mit der Abgabe dieses Personalausweises erlöschen gleichzeitig die Verpflichtungen, die sich aus dem EU-Recht, dem NATO-Vertrag der WHO sowie weiteren multinationalen NGO-Vereinbarungen ergeben.
Die Abgabe des Personalausweises stellt somit eine Befreiung von den Verpflichtungen dar, die Ihnen durch diese Organisationen auferlegt wurden. Durch diesen Schritt gelangen Sie in eine völkerrechtlich anerkannte positive Rechtsposition, die Ihnen neue Möglichkeiten eröffnet und Ihre rechtliche Situation verbessert.
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