Ortsverwaltung Freiburg-Kappel
Die Abgabe des Personalausweises durch einen deutschen Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises, der nicht mehr dem Staatenlosenübereinkommen von 1954 unterliegt, hat verschiedene positive Rechtsfolgen . Antragsunterlagen Staatsangehörigkeitsausweis
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Diese Rechtsfolgen sind insbesondere im Kontext der deutschen Staatsangehörigkeit und der damit verbundenen Rechte und Pflichten zu betrachten. Hier sind einige der wesentlichen Aspekte:
1. Klärung des Status
Die Abgabe des Personalausweises führt dazu, dass der Inhaber seinen Status als deutscher Staatsangehöriger klarstellt.
Dies ist besonders wichtig, wenn es um die rechtliche Anerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit geht.
Der Staatsangehörigkeitsausweis dient als offizieller Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit und wird in verschiedenen rechtlichen Kontexten verwendet werden.
Beispiele1:
2. Zugang zu Rechten und Pflichten
a. Zugang zu öffentlichen Ämtern
Gemäß Artikel 33 GG haben nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit das Recht, öffentliche Ämter zu bekleiden. Durch die Abgabe des Personalausweises und die Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit über den Staatsangehörigkeitsausweis kann der Inhaber sicherstellen, dass er die Rechte und Pflichten, die mit der deutschen Staatsangehörigkeit verbunden sind, in vollem Umfang wahrnehmen kann.
b. Wahlrecht
Nur Deutsche Staatsangehörige haben das Recht, an Wahlen teilzunehmen. Die Abgabe des Personalausweises und die Bestätigung der Staatsangehörigkeit stellen sicher, dass der Inhaber an Wahlen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene teilnehmen kann.
Reisepass + Personalausweis sind kein Nachweis für deutsche Staatsangehörigkeit - Regierungsantwort
by RechtSteuer on YouTube3. Freizügigkeit innerhalb der EU
Als deutscher Staatsangehöriger hat der Inhaber das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Dies bedeutet, dass er sich in anderen EU-Ländern aufhalten und dort arbeiten kann, ohne besonderen Genehmigungen unterliegen zu müssen. Die Abgabe des Personalausweises kann in diesem Zusammenhang die rechtliche Klarheit über seinen Status als Staatsangehöriger fördern.
4. Konsularischer Schutz
Deutsche Staatsangehörige haben Anspruch auf konsularischen Schutz durch deutsche Botschaften und Konsulate im Ausland.
Die Abgabe des Personalausweises und die Bestätigung der Staatsangehörigkeit stellen sicher, dass der Inhaber im Bedarfsfall rechtliche Unterstützung und Hilfe in Anspruch nehmen kann.
5. Internationale Anerkennung
Der Staatsangehörigkeitsausweis wird international anerkannt , insbesondere wenn er apostilliert ist. Dies erleichtert die Verwendung des Ausweises in anderen Ländern und kann die rechtliche Stellung des Inhabers im internationalen Kontext stärken.
Die Abgabe des Personalausweises durch einen deutschen Staatsangehörigen, der einen Staatsangehörigkeitsausweis besitzt,
hat mehrere positive Rechtsfolgen. Diese betreffen die Klärung des rechtlichen Status, den Zugang zu Rechten und Pflichten, die Freizügigkeit innerhalb der EU, den konsularischen Schutz sowie die internationale Anerkennung.
Es ist wichtig, dass Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises sich dieser Rechte bewusst sind und gegebenenfalls auch die Unterstützung ihrer Konsulate im Ausland in Anspruch nehmen sollten.
Beispiel 2:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html
Im Sinne des Artikels 33 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland bezieht sich der Begriff ..Deutscher.. auf Personen,
die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Artikel 33 GG regelt die Rechte der Deutschen, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu öffentlichen Ämtern.
Ein Staatenloser, der einen Personalausweis nach dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 besitzt, hat keine deutsche Staatsangehörigkeit und ist daher nicht ..Deutscher.. im Sinne des Grundgesetzes. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird in Deutschland durch das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt, und nur Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können die Rechte und Pflichten, die mit dieser Staatsangehörigkeit verbunden sind, in vollem Umfang wahrnehmen.
Die rechtliche Grundlage für die Definition von ..Deutscher.. im Sinne des Artikels 33 des Grundgesetzes (GG) und die Unterscheidung zwischen Deutschen und Staatenlosen ist sowohl im nationalen als auch im internationalen Recht begründet werden.
1. Nationales Recht
Artikel 33 GG:
Artikel 33 GG legt fest, dass ..Deutsche.. im Sinne des Grundgesetzes die Personen sind, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Der Artikel regelt insbesondere die Rechte der Deutschen in Bezug auf den Zugang zu öffentlichen Ämtern und die Gleichbehandlung.
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG):
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Nach § 1 StAG erwirbt eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Staatenlose Personen, die keinen Bezug zur deutschen Staatsangehörigkeit haben, sind demnach nicht ..Deutsche.. im Sinne des GG.
2. Internationales Recht
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Artikel 27
Personalausweise
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.Dieses Übereinkommen definiert den Status von Staatenlosen und legt fest, dass Staatenlose Personen sind, die
von keinem Staat als Staatsangehörige anerkannt werden. Ein Staatenloser hat somit keine Staatsangehörigkeit und kann daher nicht die Rechte und Pflichten eines Staatsangehörigen eines bestimmten Landes, einschließlich Deutschland, in Anspruch nehmen.
Staatsangehörigkeit als Thema im sogenannten Landtag von BaWü !Völkerrechtliche Prinzipien:
Das Völkerrecht erkennt das Recht eines Staates an, die Kriterien für die Staatsangehörigkeit festzulegen. Staatenlose Personen haben keinen rechtlichen Anspruch auf die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Staates, es sei denn, dieser Staat gewährt ihnen diese ausdrücklich.
Somit lässt sich sagen, dass ein Staatenloser, der einen Personalausweis nach dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 besitzt, nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat und somit nicht ..Deutscher.. im Sinne des Artikels 33 GG ist.
Die Definition von ..Deutscher.. ist klar im nationalen Recht verankert, und internationale Abkommen bestätigen die rechtliche Stellung von Staatenlosen.
Daher können nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit die Rechte und Pflichten, die mit dieser Staatsangehörigkeit verbunden sind, wahrnehmen.
BeweismittelEin abgelaufener grüner Reisepass, der die Identität einer Person ausweist, reicht vollkommen aus, um die deutsche Staatsangehörigkeit nachzuweisen, sofern ein Staatsangehörigkeitsausweis nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz bis vor 1914 vorliegt.
Der Reisepass dient als Identitätsnachweis, während der Staatsangehörigkeitsausweis die rechtliche Grundlage für die deutsche Staatsangehörigkeit darstellt.
In Kombination belegen diese Dokumente die Staatsangehörigkeit und die Identität des Inhabers eindeutig.
Um die rechtliche Beweiskraft eines abgelaufenen vorläufigen Reisepasses in Verbindung mit einem Staatsangehörigkeitsausweis und einem positiven Eintrag im Register ESTA zu begründen, sind folgende juristische Argumente anzuführen:
1. Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit
Abgelaufener vorläufiger Reisepass:
Ein vorläufiger Reisepass, auch wenn er abgelaufen ist, dient als Identitätsnachweis , da er ursprünglich von einer zuständigen deutschen Behörde ausgestellt wurde.
Er enthält persönliche Daten, die die Identität des Inhabers belegen. Nach internationalem Recht, insbesondere gemäß den Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), wird die Identität einer Person durch die im Reisepass enthaltenen Daten anerkannt, auch wenn das Dokument abgelaufen ist.
2. Staatsangehörigkeitsausweis
Staatsangehörigkeitsausweis:
Der Staatsangehörigkeitsausweis, der gemäß dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 ausgestellt wurde, hat rechtliche Beweiskraft und bestätigt die deutsche Staatsangehörigkeit des Inhabers.
Nach deutschem Recht ist dieser Ausweis ein anerkanntes Dokument, das die Staatsangehörigkeit nachweist und somit die rechtliche Grundlage für die Identität des Inhabers bildet.
3. Positive Eintragung im Register ESTA
Positive Eintragung im Register ESTA:
Eine positive Eintragung im ESTA-Register belegt, dass die Person als deutscher Staatsangehöriger in dem Geburtsstaat Deutschland nicht BRD besitzt.
Das ESTA-Register ist das Entscheidungsregister über Staatsangehörigkeiten, das vom Bundesverwaltungsamt geführt wird, und hat nichts mit dem Electronic System for Travel Authorization (ESTA) zu tun, das für die Einreise in die USA verwendet wird.Eine positive Eintragung im ESTA-Register bedeutet, dass die betreffende Person als deutscher Staatsangehöriger anerkannt ist, unabhängig von der spezifischen rechtlichen Einordnung ihrer Staatsangehörigkeit.
In diesem Zusammenhang unterstreicht die positive Eintragung im ESTA-Register folgende Aspekte:
Anerkennung der Staatsangehörigkeit: Die positive Eintragung im ESTA-Register bestätigt, dass die Person als deutscher Staatsangehöriger gilt, auch wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit im Sinne der BRD hat.
Dies basiert auf dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913.
Rechtliche Klarheit:
Die positive Eintragung im ESTA-Register schafft rechtliche Klarheit über den Status der Person, insbesondere in Bezug auf ihre Identität und Staatsangehörigkeit. Dies ist wichtig für die Ausübung von Rechten und Pflichten im internationalen Kontext.
Verbindung zu anderen Dokumenten: In Kombination mit anderen Dokumenten, wie einem Staatsangehörigkeitsausweis oder einem abgelaufenen Reisepass, dient die positive Eintragung im ESTA-Register als Teil eines umfassenden Nachweises der deutschen Staatsangehörigkeit.
Zusammenfassend spielt die positive Eintragung im ESTA-Register eine wichtige Rolle bei der Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit, auch wenn die Person nicht die Staatsangehörigkeit im Sinne der BRD besitzt.
Sie bietet eine rechtliche Grundlage für die Identität der Person.
4. Internationale Rechtsgrundlagen
Völkerrechtliche Prinzipien:
Das Völkerrecht erkennt das Recht eines Staates an, die Kriterien für die Staatsangehörigkeit festzulegen. Der Staatsangehörigkeitsausweis und der Reisepass sind Dokumente, die von den deutschen Behörden ausgestellt werden und die Staatsangehörigkeit nachweisen. Diese Dokumente sind international anerkannt und können in verschiedenen rechtlichen Kontexten als Beweis für die Staatsangehörigkeit und Identität verwendet werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kombination aus einem abgelaufenen vorläufigen Reisepass, einem Staatsangehörigkeitsausweis und einer positiven Eintragung im ESTA-Register eine ausreichende Grundlage für den Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit und der Identität des Inhabers darstellt.
Diese Dokumente zusammen bieten eine rechtlich fundierte und international anerkannte Basis, um die Rechtsstellung als Deutscher im Sinne des Artikels 33 des Grundgesetzes zu belegen.
Die Tatsache, dass deutsche Staatsangehörige, die nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 anerkannt sind und einen Staatsangehörigkeitsausweis vom Bundesverwaltungsamt (BVA) besitzen,
weder der Meldepflicht nach dem Aufenthaltsgesetz noch dem EU-Recht unterliegen, hat mehrere positive Auswirkungen nach internationalem Recht.
Hier sind die wesentlichen Punkte:
1. Rechtliche Anerkennung und Schutz
a. Gleichheit vor dem Gesetz:Nach Artikel 14 der spanischen Verfassung und Artikel 26 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) haben alle Personen das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz. Dies bedeutet, dass Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises in Spanien nicht diskriminiert werden dürfen und die gleichen Rechte wie andere Staatsangehörige genießen.
b. Anerkennung der Staatsangehörigkeit:Der Staatsangehörigkeitsausweis dient als offizieller Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit. Dies ist besonders wichtig, da er die rechtliche Grundlage für die Ausübung von Rechten und Pflichten in Spanien und anderen Ländern darstellt.
2. Freizügigkeit und Aufenthalt
a. Freizügigkeit innerhalb der EU:
Obwohl die Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises nicht der EU-Meldepflicht unterliegen, haben sie dennoch das Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten, basierend auf den allgemeinen Rechten, die allen EU-Bürgern zustehen. Dies wird durch Artikel 21 AEUV garantiert.
b. Keine Meldepflicht:
Die Befreiung von der Meldepflicht kann als Vorteil angesehen werden, da sie den administrativen Aufwand und mögliche rechtliche Verpflichtungen reduziert. Dies kann insbesondere für Personen von Vorteil sein, die z.B. in Italien leben oder dort reisen möchten.
3. Konsularischer Schutz
a. Unterstützung durch Konsulate:
Nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (1963) haben
nur deutsche Staatsangehörige Anspruch auf konsularischen Schutz. Dies bedeutet, dass sie rechtliche Unterstützung und Hilfe in Anspruch nehmen können, wenn sie in Schwierigkeiten geraten oder rechtliche Fragen haben.
b. Zugang zu Dienstleistungen:
Konsulate sind verpflichtet, ihren Staatsangehörigen bei der Beschaffung von Dokumenten, der Klärung von rechtlichen Fragen und der Unterstützung in Notfällen zu helfen.
Dies kann für Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises von entscheidender Bedeutung sein, insbesondere wenn sie in einem anderen Land leben.
4. Internationale Anerkennung
a. Apostille und internationale Dokumente:Der Staatsangehörigkeitsausweis kann apostilliert werden, was seine internationale Anerkennung erleichtert.
Dies ist besonders wichtig, wenn der Ausweis in anderen Ländern vorgelegt werden muss, da die Apostille die Echtheit des Dokuments bestätigt.
Insgesamt ergeben sich aus der Tatsache, dass deutsche Staatsangehörige nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 mit einem Staatsangehörigkeitsausweis vom BVA weder der Meldepflicht noch dem EU-Recht unterliegen, mehrere positive Auswirkungen.
Diese betreffen die rechtliche Anerkennung, den Schutz der Staatsangehörigkeit, die Freizügigkeit, den Zugang zu konsularischem Schutz und die internationale Anerkennung von Dokumenten.
Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises sollten sich dieser Rechte bewusst sein und gegebenenfalls die Unterstützung ihrer Konsulate in Anspruch nehmen.
Die Tatsache, dass deutsche Staatsangehörige, die nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 einen Staatsangehörigkeitsausweis vom Bundesverwaltungsamt (BVA) besitzen, nicht den einschränkenden Regelungen der EU unterliegen, lässt sich durch mehrere rechtliche und historische Aspekte erklären:
# 1. Rechtsgrundlage der Staatsangehörigkeit
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 definiert. Personen, die auf dieser Grundlage als deutsche Staatsangehörige anerkannt sind,
haben einen rechtlichen Status, der von den aktuellen Regelungen der EU nicht erfasst wird. Dies bedeutet, dass sie nicht den gleichen Verpflichtungen und Einschränkungen unterliegen wie staatenlose Bewohner, die nach den Regelungen der Bundesrepublik Deutschland behandelt werden.
#2. Meldepflicht
Die Meldepflicht, die in vielen EU-Ländern besteht, betrifft in der Regel Staatsangehörige, die unter den aktuellen nationalen Gesetzen registriert sind.
Da die genannten Personen auf der Grundlage des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 anerkannt sind,
unterliegen sie nicht den gleichen Meldepflichten wie Staatenlose durch Personalausweisbeantragung in der BRD.
Dies reduziert den administrativen Aufwand und die rechtlichen Verpflichtungen für diese Personen.#3. EU-Recht
Das EU-Recht gilt in der Regel für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten, die nach den aktuellen nationalen Gesetzen anerkannt sind. Personen, die ihre Staatsangehörigkeit auf der Grundlage des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 nachweisen,
fallen nicht unter die Regelungen, die für Bewohner innerhalb der BRD gelten.
Dies bedeutet, dass sie nicht den gleichen Einschränkungen und Anforderungen des EU-Rechts unterliegen.
#4. Rechtliche Anerkennung und Schutz der Staatsangehörigkeit
Die rechtliche Anerkennung der Staatsangehörigkeit dieser Personen bietet ihnen Schutz und Sicherheit in rechtlichen Angelegenheiten. Sie genießen die Vorteile, die mit der deutschen Staatsangehörigkeit verbunden sind, ohne den Einschränkungen und Anforderungen des modernen Staatsangehörigkeitsrechts und des EU-Rechts ausgesetzt zu sein.
# 5. Freizügigkeit und konsularischer Schutz
Obwohl diese Personen nicht den EU-Rechtsvorschriften unterliegen, haben sie dennoch das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU, basierend auf ihrer deutschen Staatsangehörigkeit. Zudem haben sie Anspruch auf konsularischen Schutz durch deutsche Botschaften und Konsulate, was ihnen rechtliche Unterstützung und Hilfe in Notfällen bietet.
# 6. Internationale Anerkennung von Dokumenten
Der Staatsangehörigkeitsausweis, der auf dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 basiert, wird international anerkannt. Dies erleichtert die Verwendung des Ausweises in anderen Ländern und stärkt die rechtliche Stellung der Inhaber im internationalen Kontext.
Insgesamt ergeben sich aus der Tatsache, dass deutsche Staatsangehörige nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 mit einem Staatsangehörigkeitsausweis vom BVA weder der Meldepflicht noch dem EU-Recht unterliegen, mehrere positive Auswirkungen.
Diese betreffen die rechtliche Anerkennung, den Schutz der Staatsangehörigkeit, die Freizügigkeit, den Zugang zu konsularischem Schutz und die internationale Anerkennung von Dokumenten.
Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises sollten sich dieser Rechte bewusst sein und gegebenenfalls die Unterstützung ihrer Konsulate in Anspruch nehmen.
Die Tatsache, dass deutsche Staatsangehörige, die nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 einen Staatsangehörigkeitsausweis vom Bundesverwaltungsamt (BVA) besitzen, nicht den einschränkenden Regelungen der EU unterliegen, lässt sich durch mehrere rechtliche und historische Aspekte erklären:
# 1. Rechtsgrundlage der Staatsangehörigkeit
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 definiert. Personen, die auf dieser Grundlage als deutsche Staatsangehörige anerkannt sind, haben einen rechtlichen Status, der von den aktuellen Regelungen der EU nicht erfasst wird. Dies bedeutet, dass sie nicht den gleichen Verpflichtungen und Einschränkungen unterliegen wie Staatsangehörige, die nach dem modernen Staatsangehörigkeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland anerkannt sind.
#2. Meldepflicht
Die Meldepflicht, die in vielen EU-Ländern besteht, betrifft in der Regel Staatsangehörige, die unter den aktuellen nationalen Gesetzen registriert sind. Da die genannten Personen auf der Grundlage des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 anerkannt sind, unterliegen sie nicht den gleichen Meldepflichten wie andere Staatsangehörige der BRD. Dies reduziert den administrativen Aufwand und die rechtlichen Verpflichtungen für diese Personen.
#3. EU-Recht
Das EU-Recht gilt in der Regel für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten, die nach den aktuellen nationalen Gesetzen anerkannt sind. Personen, die ihre Staatsangehörigkeit auf der Grundlage des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 nachweisen, fallen nicht unter die Regelungen, die für die Staatsangehörigen der BRD gelten. Dies bedeutet, dass sie nicht den gleichen Einschränkungen und Anforderungen des EU-Rechts unterliegen.
# 4. Rechtliche Anerkennung und Schutz der Staatsangehörigkeit
Die rechtliche Anerkennung der Staatsangehörigkeit dieser Personen bietet ihnen Schutz und Sicherheit in rechtlichen Angelegenheiten. Sie genießen die Vorteile, die mit der deutschen Staatsangehörigkeit verbunden sind, ohne den Einschränkungen und Anforderungen des modernen Staatsangehörigkeitsrechts und des EU-Rechts ausgesetzt zu sein.
# 5. Freizügigkeit und konsularischer Schutz
Obwohl diese Personen nicht den EU-Rechtsvorschriften unterliegen, haben sie dennoch das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU, basierend auf ihrer deutschen Staatsangehörigkeit. Zudem haben sie Anspruch auf konsularischen Schutz durch deutsche Botschaften und Konsulate, was ihnen rechtliche Unterstützung und Hilfe in Notfällen bietet.
# 6. Internationale Anerkennung von Dokumenten
Der Staatsangehörigkeitsausweis, der auf dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 basiert, wird international anerkannt. Dies erleichtert die Verwendung des Ausweises in anderen Ländern und stärkt die rechtliche Stellung der Inhaber im internationalen Kontext.
Insgesamt ergeben sich aus der Tatsache, dass deutsche Staatsangehörige nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 mit einem Staatsangehörigkeitsausweis vom BVA weder der Meldepflicht noch dem EU-Recht unterliegen, mehrere positive Auswirkungen. Diese betreffen die rechtliche Anerkennung, den Schutz der Staatsangehörigkeit, die Freizügigkeit, den Zugang zu konsularischem Schutz und die internationale Anerkennung von Dokumenten. Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises sollten sich dieser Rechte bewusst sein und gegebenenfalls die Unterstützung ihrer Konsulate in Anspruch nehmen.
>> By Christorph Brender <<